Cannabiskonsum auf und in Sportanlagen


Liebe Mitglieder und Freunde des TCM,

nach Legalisierung des Konsums von Cannabis möchten wir euch die Richtlinien für den Aufenthalt auf unserer Anlage mitgeben.

Entsprechend des zum 1. April in Kraft getretenen Cannabisgesetzes gilt nach §5:

Konsumverbot

(1) Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Nähe von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten.

(2) Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten:
1. in Schulen und deren Sichtweite
2. auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite
3. in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite
4. in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite

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Demnach ist der Konsum von Cannabis auf unserer Tennisanlage zu unterlassen.

Diese Richtlinien sind verbindlich. Bei Zuwiderhandeln behalten wir es uns vor, die entsprechenden Personen von der Anlage zu Verweisen.